Die Bezirksärztekammer Rheinhessen ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 nicht besetzt.
Ab dem 02.01.2025 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Wir alle kennen schwierige Entscheidungssituationen bei Schwerkranken, insbesondere auch bei älteren und hochaltrigen Patienten, bei denen absehbar das Leben zu Ende geht. Hierbei sind alle involvierten Akteure dankbar für eine brauchbare Patientenverfügung, sobald eine Entscheidungskompetenz der Schwerkranken nicht mehr gegeben ist, oder auch für verfügbare Bevollmächtigte, welche sich gemeinsam mit den Behandlern bemühen, den mutmaßlichen Patientenwillen zu eruieren. Wann aber ist eine Patientenverfügung heutzutage als Entscheidungshilfe verwertbar?
Bitte überprüfen Sie immer die aktuell geltenden Details!
Informationen dazu finden Sie unter:
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Der elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA 2.0), kann absofort im Mitgliederbereich beantragt werden.
Auch in diesem Herbst ruft die Landesregierung gemeinsam mit der Landesärztekammer dazu auf, sich rechtzeitig gegen Influenza impfen zu lassen. Die ersten Vorboten für die kommende Erkältungszeit sind da und die Aktivitäten der akuten Atemwegserkrankungen sind angestiegen.
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Mit den sinkenden Temperaturen steigen die Zahlen der Grippeinfektionen. Die Herbst und Winterzeit ist daher die traditionelle Zeit für die Grippeschutzimpfung. Die
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz rufen die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam dazu auf, sich jetzt gegen Grippe impfen zu lassen, um damit für eine mögliche Grippewelle gewappnet zu sein.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert die Krankenkassen dazu auf, ihre Prüfanträge für Standardimpfstoffe während der Corona-Pandemiezeit zurückziehen. Auch ein finanzieller Ausgleich für die stark gestiegenen Kosten ist für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dringend nötig.
[mehr...]Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert das Landesgesundheitsministerium auf, den gesetzlich verankerten Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen und für eine auskömmliche Finanzierung im Klinikbereich zu sorgen.
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