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Landesärztekammer verstärkt Angebot für junge Ärztinnen und Ärzte

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz widmet sich noch mehr als bisher den Anliegen der jungen Ärztinnen und Ärzten.


„Die nachrückende Ärzte-Generation hat andere Bedürfnisse und Ziele als die vorherige Generationen“, so Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. „Und wir wollen, dass auch junge Ärztinnen und Ärzte ihren Traumberuf gut, kompetent, verlässlich und vor allem zufrieden und mit Freude ausüben können“, fügt er hinzu. Daher hat die Landesärztekammer nun eine Arbeitsgruppe speziell für junge Ärztinnen und Ärzte ins Leben gerufen, die jetzt zum ersten Mal in Mainz getagt hat.

 

In der neuen Arbeitsgruppe engagieren sich Medizinstudierende, Nachwuchsärzte in der Weiterbildung und erfahrene Ärzte gemeinsam, um zusammen zukunftsfeste Lösungen zu erarbeiten. Der Landesärztekammer ist es sehr wichtig, früh die Interessen, Wünsche und Sorgen der nachrückenden Ärzte-Generation kennenzulernen. In der neuen Arbeitsgruppe ist dies im direkten, offenen Austausch nun noch besser möglich.

 

Wichtige Themen werden sein: das Medizinstudium, die Ausgestaltung des praktischen Jahres, die Weiterbildung zum Facharzt und natürlich auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Zudem steht die Landesärztekammer als erste Ärztekammer bundesweit auch allen Medizinstudierenden offen, die sich in Mainz im letzten Studienabschnitt, dem Praktischen Jahr (PJ), befinden. Sie können bereits seit Anfang des Jahres eine freiwillige, beitragsfreie Mitgliedschaft beantragen. Dies haben auch schon einige PJler genutzt. Damit haben PJler, die sich für eine Ärztekammer-Mitgliedschaft entscheiden, die gleichen Rechte wie approbierte Ärztinnen und Ärzte, die zu einer Mitgliedschaft in der Ärztekammer verpflichtet sind.

 

Hessenauer: „Unser medizinischer Nachwuchs liegt uns sehr am Herzen. Wir Älteren sind in der Verantwortung für eine gute und verlässliche Zukunft. Dazu gehört es auch, die Sorgen der Jungen ernst zu nehmen. Dies tut die Landesärztekammer.“



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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