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Gesetzes-Reigen bringt Veränderungen für Patienten, Ärzte, Pflege und Kliniken

Ein Gesetz nach dem anderen ist im vergangenen Jahr in die Endphase gegangen und nun in Kraft getreten.


Viele dieser Gesetze betreffen die Gesundheitsversorgung: wie das Krankenhausstrukturgesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz, das Pflegestärkungsgesetz und das E-Health-Gesetz.

 

Vor allem das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bringt viele Änderungen mit sich: die Terminservicestellen, das Zweitmeinungsverfahren und mit dem Innovationsfonds sollen künftig innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert werden.

 

Über die Auswirkungen diskutieren Ärzte, Pflegekräfte und Klinikdirektoren auf der gemeinsamen Fachtagung „Gesundheitsversorgung 4.0 = zukunftsfest oder sanierungsbedürftig?“ in Mainz. Die Tagung ist eine gemeinsame landesweite Veranstaltung des Bundesverbandes Pflegemanagements, des Verbands der Krankenhausdirektoren und der Landesärztekammer, die dieses Jahr bereits zum achtzehnten Mal stattfindet.

 

Das E-Health-Gesetz beispielsweise enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Die Gesundheitsversorgung soll mit digitalem Medikationsplan und telemedizinischen Angebote weiterentwickelt werden. Bis zum Jahr 2018 sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein, berichtet Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer.

 

Das Präventionsgesetz, das im letzten Jahr verabschiedet wurde, hat für die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler eine hohe Bedeutung. Volkskrankheiten wie Diabetes, Adipositas oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Prävention zu verhindern, ist ihr ein großes Anliegen. „Mit dem Gesetz haben Gesundheitsförderung und Prävention einen höheren Stellenwert erhalten, den wir nutzen wollen, um gesundheitsfördernde Bedingungen zu schaffen und Erkrankungen vorzubeugen“, sagt Bätzing-Lichtenthäler. „Das Gesetz lenkt den Blick auf die Lebenswelten der Menschen, wo Präventionsangebote besonders nachhaltig gemacht werden können: die Kita, die Schule, der Arbeitsplatz“, führt die Ministerin aus und betont besonders, dass erstmals die gesetzliche Verpflichtung vorhanden sei, auch in Pflegeheimen präventiv tätig zu werden. 

 

Das Krankenhausstrukturgesetz soll zu Mehreinnahmen für die Krankenhäuser führen. Die wirtschaftliche Situation der Kliniken hat sich zwar stabilisiert, doch die

 

Insolvenzwahrscheinlichkeit ist trotzdem unverändert geblieben. Zudem klafft weiterhin eine Milliardenlücke bei den Investitionsmitteln, die die Bundesländer zur Verfügung stellen müssen, erklärt Peter Förster, Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz/Saarland des Verbandes der Krankenhausdirektoren.

 

Mit dem Krankenhaustrukturgesetz (KHSG) wurde zudem das Pflegstellen-Förderprogramm neu aufgelegt, das leider nicht dazu führe, die Bedarfe professioneller Pflege vor Ort gut abzudecken. Und das zweite Pflegestärkungsgesetz setzt den neuen sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Das Jahr 2016 dient zudem der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die darin vorgesehenen fünf Pflegegrade, fügt Dr. Markus Mai, Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland-Pfalz im Bundesverband Pflegemanagement, hinzu.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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