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Organspende: Landesärztekammer setzt sich für die Widerspruchslösung ein

Mainz. Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, ist die Widerspruchslösung der richtige Weg. Aus medizinischer Sicht ist sie eine hilfreiche Lösung, damit Schwerstkranken auf der Warteliste rascher geholfen werden kann und damit weniger Patienten während ihrer Wartelistenzeit sterben. Deshalb sollte die Debatte um die Widerspruchslösung jetzt intensiv geführt und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden.


Dafür hat sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf ihrer gestrigen Sitzung in Mainz ausgesprochen. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer ist das höchste Gremium der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz.


„Dieser Systemwechsel ist dringend nötig“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Denn alle bisherigen Bemühungen bringen nicht den Erfolg, „den wir uns aus medizinischer Sicht wirklich wünschen.“ Der neue gesetzliche Vorstoß, dass Transplantationsexperten in Krankenhäusern mehr Zeit bekommen und dass Prozesse der Organentnahme besser vergütet werden sollen, sind wichtige Signale in die richtige Richtung, so Matheis.


Eine Neuregelung mit Blick auf die Widerspruchslösung kann nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte helfen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich Gedanken darüber machen, ob er Organe spenden möchte oder nicht. Die Widerspruchslösung kann dabei helfen, die Organspende zum Normalfall werden zu lassen.


Die meisten europäischen Staaten haben bereits die Widerspruchsregel: Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern. In all diesen Ländern sind automatisch alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger Organspender – wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Bislang gilt in Deutschland die Gewissensentscheidung, und die Zustimmung zur Spende wird mit dem Organspendeausweis dokumentiert.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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