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Presse
Grippeschutzimpfung

Bätzing-Lichtenthäler: Grippeschutzimpfung gegen die saisonale Influenza ist wichtig
 


„Im Oktober und November ist der ideale Zeitpunkt für eine Impfung, um rechtzeitig vor der nächsten Grippewelle geschützt zu sein. Bereits jetzt sind schon mehr Impfdosen freigegeben als in der gesamten Vorjahressaison. Eine Knappheit der Grippeimpfstoffe ist nicht zu erwarten. Jeder, der sich impfen lassen will, kann dies somit zeitnah machen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und rief gemeinsam mit der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zur saisonalen Grippeschutzimpfung auf.

„Damit sich ein solcher Versorgungsengpass mit Grippeimpfstoffen wie im letzten Winter nicht wiederholt, haben wir im Frühjahr beim Runden Tisch zu Grippeimpfstoffen in Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit unseren verantwortlichen Partnern im Land (AOK, Apothekerverband und Kassenärztliche Vereinigung) mehrere Eckpunkte beschlossen. Diese umfassen unter anderem eine Abkehr von der passgenauen Impfstoffbestellung hin zu einer flexibel auf die Nachfrage orientierten Produktbestellung“, so die Ministerin.


Für die Saison 2019/20 empfiehlt die WHO in ihrer jährlichen Empfehlung für die jeweilige Grippesaison im Gegensatz zum Vorjahr eine veränderte Zusammensetzung des Impfstoffs, dies ist der Grund für die Notwendigkeit einer jährlichen Impfung.

„Auch nach einer vergleichsweisen moderaten Grippesaison im vergangenen Jahr im Gegensatz zu den Vorsaisons ist die Wichtigkeit einer Impfung nicht genug zu
betonen“, sagte Sanitätsrat Dr. Michael Fink, Vize-Präsident der Landesärztekammer. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Fink weiter: „Das Leben ist bedeutend sicherer für diejenigen, die sich impfen lassen!“


Menschen ab dem 60. Lebensjahr wird geraten, die Impfung gegen Grippe vorzunehmen. Auch Personen, die aufgrund ihres Berufes (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal) mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sind besonders gefährdet und sollten sich daher alljährlich impfen lassen. In diesen Fällen dient die Impfung nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz von im selben Haushalt lebenden oder betreuten Personen. Des Weiteren empfiehlt die
Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeschutzimpfung auch für Schwangere und Personen mit einem chronischen Grundleiden, da diese insbesondere ein
erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.


Zur Grippeimpfung:
Die Influenza oder sogenannte „echte Grippe“ wird durch Viren verursacht, die auf dem Luftweg über Tröpfcheninfektion übertragen werden. Sie beginnt typischerweise mit hohem Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen. Neben dem Impfen stellen auch gründliches Händewaschen mit Seife und Abstandhalten zu Erkrankten wichtige Schutzmaßnahmen dar. Da Influenzaviren ein hohes Verwandlungspotential haben, wird die Impfstoffzusammensetzung jährlich überprüft und entsprechend angepasst. Die Impfung sollte daher jedes Jahr wiederholt werden.


Die Kosten für die Grippeschutzimpfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppen zählen und von der Schutzimpfungsrichtlinie erfasst werden. Dazu gehören neben den Personen über 60 Jahre, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, sowie Schwangere. Darüber hinaus Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegerisches Personal – auch im häuslichen Bereich – oder Menschen, die in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten. Personen mit erhöhter Infektionsgefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollen sich ebenfalls impfen lassen.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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