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Welttag der Patientensicherheit: Nur eine gute Fehlerkultur hilft, Schwachstellen aufzudecken

Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie gut und sicher versorgt werden. „Patientensicherheit steht für uns Ärztinnen und Ärzte daher auch an oberster Stelle“, so Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.


Anlässlich des heutigen Welttages der Patientensicherheit macht er auf die verschiedenen gesetzlich verankerten Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben aufmerksam, mit denen es wichtige Ansätze gibt, Patientensicherheit weiter fest im Fokus zu halten – beispielsweise im Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, aber auch im Infektionsschutzgesetz.


Regelungen, die zur Erhöhung der Patientensicherheit dienen, finden sich auch in vielen Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung. Das Spektrum der Einzelmaßnahmen ist breit: beispielsweise Pflegepersonal-Schlüssel für die Frühgeborenen-Versorgung oder die Verpflichtung zu interdisziplinären Qualitätszirkeln in der Kinderherzchirurgie, Mindestmengenfestlegungen sowie kontinuierliche Erhebung und Bewertung von externen stationären Qualitätssicherungen wie etwa Komplikationsraten bei Gallenblasenoperationen.


Zur Stärkung der Patientensicherheit gehört es aber auch, dass unter Ärztinnen und Ärzten und allen weiteren Mitarbeitern im Gesundheitswesen eine Sicherheitskultur wachsen kann. „Fehler und Beinahe-Fehler dürfen nicht verschwiegen werden, sondern es muss offen darüber gesprochen werden. Nur eine gute Fehlerkultur hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen“, so Matheis.


Ärztinnen und Ärzte arbeiten trotz extremer Arbeitsverdichtung im ambulanten und stationären Bereich äußerst verantwortungsvoll. „Doch natürlich ist jeder Fehler, der passiert, ein Fehler zu viel“, fügt Matheis hinzu. Aber mit Offenheit setzen Ärztinnen und Ärzte beim Fehlermanagement Signale: ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten, so der Kammer-Präsident.


Patientinnen und Patienten, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind und einen Behandlungsfehler vermuten, können sich an den Schlichtungsausschuss bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden. Dort erhalten sie objektive Gutachten auf der Grundlage ärztlichen Sachverstandes, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen.


Seit über vier Jahrzehnten ist der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz eine verlässliche Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Matheis: „Unser Schlichtungsausschuss nimmt jeden eingehenden Antrag sehr ernst.“



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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