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Beachtung der AHA+L+A-Regel ist derzeit erste Bürgerpflicht

Alltagsmaske tragen, Hygienemaßnahmen beachten, Abstand halten, regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App benutzen: „Diese bundesweit eingeführten Maßnahmen soll jeder von uns derzeit beherzigen und befolgen.


Das ist zurzeit unsere erste Bürgerpflicht“, fordern die Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Dr. Günther Matheis und der Ärztekammer des Saarlands San.-Rat Dr. Josef Mischo aus gegebenem Anlass.


Die Landesärztekammern unterstützen damit auch die klaren Verordnungen der Landesregierungen, welche absolut berechtigt sind.
In diesem Zusammenhang erteilten die Ärztekammer-Präsidenten Matheis und Mischo zudem sogenannten Gefälligkeitsattesten eine klare Absage, die ausgestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger aus ideologischen Gründen von der Maskenpflicht zu befreien: „Wenn wir als Kammer Kenntnis davon erhalten, dass Ärztinnen und Ärzte solche Gefälligkeitsatteste ausstellen, dann werden wir dies berufsrechtlich prüfen und auch gegebenenfalls sanktionieren.“


In vielen unabhängig durchgeführten Studien ist die Wirksamkeit des Mundnasenschutzes eindeutig belegt. Das betont auch der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Auch nach deren Einschätzung ist weltweit das Tragen der Alltagsmasken - neben der Einhaltung der Abstandsregelungen - eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, die derzeit für die Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung zur Verfügung steht.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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