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Scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz mit täglicher Test- und Dokumentationspflicht in Gesundheitseinrichtungen

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat aufs schärfste die vorgesehene tägliche Test- und Dokumentationspflicht im neuen Infektionsschutzgesetz (§28 b Abs. 2 IfSG) verurteilt.


Diese sieht vor, dass in allen ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (trotz zwei- oder dreifacher Impfung) täglich getestet werden müssen. „Diese bürokratische Vorgabe ist völlig unverständlich und konterkariert alle Bemühungen, eine flächendeckende Versorgung weiterhin aufrechthalten zu können“, heißt es in einer Resolution, welche die Vertreterversammlung gestern Abend in Mainz verabschiedet hat.


Für die Ärztinnen und Ärzte kommt dies einem Schlag ins Gesicht gleich. Schließlich ist der Hygienestandard in Praxen und Kliniken so hoch wie noch nie, um bestmöglichen Patientenschutz sicherzustellen. Hinzu kommt, dass die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Teams am Limit arbeiten, sich üble Beschimpfungen von unbelehrbaren Ungeimpften anhören müssen und trotzdem die Versorgung aufrechthalten. Wie lange dies noch möglich sein wird, ist aufgrund der zunehmenden gesetzgeberischen Gängelungen ungewiss, so die Ärztinnen und Ärzte in der Vertreterversammlung.


Mit der neuen Vorgabe werden nun den Ärztinnen und Ärzte zudem zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet, da sie Unmengen von Tests einkaufen müssen, um ihre Teams täglich testen zu können. Hinzu kommt, dass der Markt für Tests bereits ziemlich leer ist. Die Ärztinnen und Ärzte sehen daher die Gefahr, dass sie ihre Praxen schließen müssen bis wieder entsprechende Mengen von Testkits verfügbar sind. Auch sind die Ärztinnen und Ärzte verärgert, da sie erst am Abend vor Inkrafttreten der neuen Gesetzesvorgabe informiert worden sind.


Die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzten fordern daher den noch geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, den offensichtlichen Fehler im geänderten Infektionsschutzgesetz sofort zu korrigieren.


Heftige Kritik übt die Vertreterversammlung darüber hinaus an der Kontingentierung des Corona-Impfstoffes von BioNTech. Sie fordern den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die bestellten Impfstoffe für die Praxen und Kliniken sofort freizugeben.


Mit genügendem zeitlichen Vorlauf können Ärztinnen und Ärzte sicherlich viele Patientinnen und Patienten von dem gleich guten Impfstoff von Moderna überzeugen.
Doch auch diese Ministeriumsmitteilung kam extrem kurzfristig. Die Folge: enorme Verunsicherung der impfwilligen Patientinnen und Patienten, extremer Beratungsbedarf in den Praxen und somit völlige Überlastung des Personals. Der angerichtete Schaden und das Chaos sind unglaublich. Dabei wollen die Ärztinnen und Ärzte eigentlich nur so viel impfen wie möglich, um der Pandemie Einhalt zu gebieten. Die bestellten Impfstoffmengen sind dem Ministerium schon lange bekannt. Die Unfähigkeit der Ministerialbürokratie, daraus die notwendigen, kommunikativen Schritte mit der Ärzteschaft zu ziehen, muss Konsequenzen haben. Dieses kommunikative Desaster ist unglaublich. Die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz erwarten schnelle Antworten.


Die rheinland-pfälzische Landesärztekammer betreut gut 22.900 Ärztinnen und Ärzte. Die Vertreterversammlung mit ihren 80 Mandatsträgern ist das höchste Gremium der Landesärztekammer.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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