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Hardwaretausch in den Arztpraxen ohne Alternativprüfungen ist Geldverschwendung

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass die gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) Alternativen zum angekündigten Konnektorentausch in den Arztpraxen prüfen soll.


„Den Austausch ohne vorherige Prüfung von Alternativen durchzuziehen, macht keinen Sinn und ist reine Geldverschwendung“, kritisiert Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.


Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, also für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Konnektoren stellen als speziell abgesicherte Router in den Arztpraxen die Verbindung zur Telematikinfrastruktur her. Ihre Sicherheitszertifikate sind auf fünf Jahre ausgelegt und sollten eigentlich bis zur Einführung der Telematikinfrastruktur TI 2.0 ausreichen. Die Telematikinfrastruktur TI 2.0 soll dann ohne Hardwarekonnektoren auskommen. Anschaffung und Wartung der Hardware würde somit entfallen. Doch wie lange sich die Entwicklung der TI 2.0 noch hinzieht, ist derzeit unklar.


Im vergangenen Februar entschied die gematik jedoch, die Konnektoren der Jahrgänge 2017 und 2018 vorzeitig und komplett tauschen zu lassen. Laut KBV gilt es, zunächst mindestens zwei Alternativen zu prüfen, bevor ein solcher Austausch vorgenommen wird.


„Hierüber muss die gematik lückenlos aufklären und die Alternativen prüfen“, schließt sich der Kammer-Präsident der KBV-Kritik an. Matheis: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht auf Kosten für Dinge sitzen bleiben, die sie nicht zu verantworten haben.“ Ein nicht notwendiger Hardwaretausch entzieht dem Gesundheitssystem Geld. „Das ist Geld, das in Praxen und Kliniken für gute Patientenversorgung dringend benötigt wird“, erklärt Matheis. Derzeitige Schätzungen gehen davon aus, dass der Konnektorenaustausch rund 400 Millionen Euro kosten könnte.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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