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Resolution: Rückzug der Prüfanträge für Standardimpfstoffe während der Pandemiezeit und Kostenausgleich für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert die Krankenkassen dazu auf, ihre Prüfanträge für Standardimpfstoffe während der Corona-Pandemiezeit zurückziehen. Auch ein finanzieller Ausgleich für die stark gestiegenen Kosten ist für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dringend nötig.


Gerade in der Pandemie haben die Kassenärzte bis an ihr Limit gearbeitet und Sprechstunden bis spät in die Nacht und am Wochenende abgehalten. Es herrschte ein gesellschaftlicher Ausnahmezustand. Die Ärztinnen und Ärzte haben sich dieser schweren Aufgabe gestellt. Auch mit hohem gesundheitlichen Risiko haben sie die an Covid erkrankten Patientinnen und Patienten versorgt.


Ausgerechnet für diesen Ausnahmezustand und für eine Zeit, in der die Intensivstationen überbelegt waren, stellen die Krankenkassen jetzt Prüfanträge auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Standardimpfstoffe. Deutschlandweit sind die Kassen in Rheinland-Pfalz Spitzenreiter beim Stellen von Prüfanträgen.


Die Realität ist, dass die bestellten Standardimpfstoffe nicht vollständig verimpft werden konnten, denn viele der Patienten suchten während der Corona-Pandemie die Praxen nicht auf. Für die besondere Situation den Kassenärzten jetzt das alleinige wirtschaftliche Risiko aufzubürden, ist mehr als unanständig. Zumal die Kassen den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für Standardimpfungen haben. Nur durch die Impfvereinbarung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten konnten und können sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.


Industrie, Kassen und Apotheken werden systematisch aus der wirtschaftlichen Verantwortung herausgenommen. Ausgerechnet die in der Pandemie engagierten Impfpraxen, die großartiges geleistet haben, sollen durch die Regresse bestraft werden.


Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte möchten von den Kassen als verlässliche Partner wahrgenommen und auch so behandelt werden. Die Landesärztekammer fordert die Krankenkassen unmissverständlich und unverzüglich auf, ihre Prüfanträge auf Regress für Standardimpfstoffe den Zeitraum während der Corona-Pandemie betreffend zurückzuziehen.


Gleichzeitig machen die allgemeinen Kostensteigerungen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu schaffen: Die niedergelassenen Praxen sind Privatunternehmen mit hoher Verantwortung auch für das Personal. Der Arztberuf ist ein freier Beruf – allerdings aktuell durch überbordende Bürokratie ohne freie unternehmerische Entscheidung. Diese Bedingungen kritisiert die Landesärztekammer ebenfalls deutlich. Der Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist unangemessen und deckt nicht im Ansatz die entstehenden Mehrkosten für Tarifabschlüsse, Energie, Hygieneaufwand und viele weitere anfallenden Kosten. Ein angemessener Ausgleich ist dringend nötig, ansonsten sieht die Landesärztekammer die ambulante Versorgung in Gefahr. Und immer weniger Ärztinnen und Ärzte können für eine Tätigkeit im ambulanten Bereich gewonnen werden.


Die rheinland-pfälzische Landesärztekammer betreut gut 23.500 Ärztinnen und Ärzte. Die Vertreterversammlung mit ihren 80 Mandatsträgern ist das höchste Gremium der Landesärztekammer.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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