Seit dem 2. Januar 2022 ist in Rheinland-Pfalz die neue Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte (WBO) in Kraft getreten.
Ärztinnen und Ärzte, die mit ihrer Weiterbildung ab dem 2. Januar 2022 begonnen haben, müssen ihre Weiterbildung entsprechend der neuen WBO absolvieren und deren Inhalte für eine Zulassung zur Prüfung nachweisen. Nähere Inhalte zur WBO 2022 sowie zu den entsprechenden Richtlinien finden Sie hier:
Für Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung in Rheinland-Pfalz vor dem 2. Januar 2022 befunden haben und zu diesem Tag Mitglied einer rheinland-pfälzischen Bezirksärztekammer waren, besteht eine Wahlmöglichkeit. Sie können entweder Ihre Weiterbildung, unter Einhaltung der Fristen nach § 20 WBO, auf der Grundlage der bisher gültigen WBO 2006 beenden oder auf die neue WBO umsteigen.