Zwischenprüfung
Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung findet einmal jährlich im Zeitraum Februar bis März statt..
Die Prüfung umfasst folgende Gebiete:
- Arbeits- und Praxishygiene
- Schutz vor Infektionskrankheiten
- Verwaltungsarbeiten
- Datenschutz und Datensicherheit
- Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten
Anmeldung:
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen fordert die/den ausbildende/n Ärztin/Arzt rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden auf. Die Anmeldung hat schriftlich nach den von der Bezirksärztekammer Rheinhessen bestimmten Fristen und Formularen zu erfolgen. Eine Abgabe des Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist nicht notwendig.
Inhalte und Dauer der Zwischenprüfung
Prüfungsbescheinigung:
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Hiervon erhält der Ausbilder, sowie der Auszubildende eine Ausfertigung.
Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Nichtteilnahme:
Bei Nichtteilnahme ist die Wiederholung erst am nächsten offiziellen Prüfungstermin möglich.