Aktuelles
zur Antragstellung für Weiterbildungsbefugnisse ab Mai 2025 (vom 1. April 2025)
Ab dem 5. Mai 2025 können Weiterbildungsbefugnisse (Neuanträge und Verlängerungen) ausschließlich online über den Mitgliederzugang auf unserer Website gestellt werden.
Wichtige Hinweise:
- Anträge in Papierform: Anträge, die derzeit in Papierform bearbeitet werden, können nur noch bis zum 30. Juni 2025 entgegen genommen werden. Sollte bis zu diesem Termin ein Antrag nicht vollständig eingereicht worden sein, ist eine erneute Antragstellung über das Online-Portal erforderlich.
- Antragsformulare im alten Format: Diese werden nur noch versendet, wenn eine Antragstellung bis zur Bereitstellung des Online-Formats innerhalb der nächsten vier Wochen unbedingt notwendig ist.
Vorteile der digitalen Antragstellung:
Die Umstellung auf die Online-Antragstellung wird viele Vorteile bieten. Sie hilft, Fehlerquellen zu reduzieren, unnötige Rückfragen zu vermeiden und beschleunigt den gesamten Bearbeitungsprozess. Was das konkret für Sie bedeutet:
- Die Formulare werden bereits mit den bei uns hinterlegten Stammdaten vorausgefüllt.
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, mit klaren Hinweisen auf etwaig benötigte Zusatzdokumente (z. B. Weiterbildungscurriculum, Statistiken etc.).
In den kommenden Wochen erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens direkt von Ihrer Abteilung Weiterbildung.
Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006: (vom 16. September 2024)
Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird. Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen. Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.
Dies gilt nur für Befugnisse in den Gebieten, für die Zusatzweiterbildungen wurden diese bereits im Jahr 2022 aktualisiert.
Neue Weiterbildungsordnung (vom 2. Januar 2022)
Die neue Weiterbildungsordnung mit den Richtlinien zu den Inhalten ist am 02.01.2022 in Kraft getreten. Sie finden diese unter dem Stichwort Weiterbildungsordnung. Mit diesem Datum ist die Weiterbildungsordnung von 1996 endgültig außer Kraft. Übergangsweise können Bezeichnungen noch nach der bisher gültigen WBO vom 03.01.2006 erworben werden, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Kammermitglied in einer der Bezirksärztekammern von Rheinland-Pfalz am 02.01.2022
2) Sie haben mit der Weiterbildung für diese Bezeichnung begonnen vor dem 02.01.2022
Die Fristen zum Erwerb nach WBO 2006 laufen für die Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen am 01.01.2027 und für die Gebietsbezeichnungen am 01.01.2030 ab.
Die Bundesärztekammer hat viele Fragen und Antworten auf die dortige Homepage gestellt. Diese sind unter https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq zu finden.
In den nächsten Monaten werden auch die Weiterbildungsbefugnisse in Bezug auf die neue WBO von der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz überprüft.