Fortbildungskonto
Ihr persönliches Fortbildungskonto
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Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre persönliche Mitgliedsnummer immer 6-stellig mit den "anführenden Nullen" eingeben und beim Passwort die Groß- und Kleinschreibung berücksichtigen.
Zum Beispiel: 000001 sowie XnoP8
Erläuterungen
Gemäß § 95 d SGB V haben Vertragsärzte, die bereits zum 30.06.2004 niedergelassen oder im Krankenhaus ermächtigt waren, erstmals bis spätestens 30.06.2009 durch ein Fortbildungszertifikat gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung zu erbringen. Dieses Fortbildungszertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum wird durch die zuständige Bezirksärztekammer erteilt, wenn in einem der Antragstellung vorausgehendem Fünf-Jahres-Zeitraum Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden, die in ihrer Summe mindestens 250 Punkte erreichen. Dieses Verfahren haben wir nun automatisiert, um den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten. Hierzu wurde ein persönliches Fortbildungskonto für jedes Kammermitglied freigeschaltet.Durch die Nutzung des Fortbildungskontos wird das Zertifikat automatisch bei Erreichen der geforderten Punktzahl erstellt. Auf dem Fortbildungskonto kann jederzeit der aktuelle Punktestand eingesehen.
Wie kommen die Punkte auf das Konto?
Wenn ein Arzt sich beim Besuch der Fortbildungsveranstaltung mit dem bereits übersandten Barcode-Etikett in die Teilnehmerliste eingetragen hat, werden die jeweiligen Fortbildungspunkte automatisch dem Konto gutgeschrieben. Da dieses Verfahren durch eine aufwendige Kommunikationsstruktur zwischen allen Ärztekammern in Deutschland abgestimmt ist, werden die Punkte nicht unmittelbar nach dem Scannen in der jeweiligen Kammer dem Konto gutgeschrieben, vielmehr benötigt der zugrunde liegende EIV (Elektronischer-Informations-Verteiler) hierzu einige Wochen. Sollten also Punkte von absolvierten Veranstaltungen auf dem persönlichen Konto vermisst werden, kann dies eine Ursache darin haben, dass die Punkte noch im „System verteilt werden“.
Bitte verwenden Sie, zu den Veranstaltungen jeweils die Barcode-Etiketten mitzunehmen um diese auf die Teilnehmerliste aufzukleben. Grundsätzlich erfolgt keine Erfassung, wenn diese nicht mittels Barcode und Unterschrift auf der Teilnehmerliste dokumentiert ist.
Manuelle Erfassung nicht automatisch erfasster Punkte
Bei Veranstaltungen, die im Bereich einer anderen Kammer absolviert wurden, kann ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass diese Veranstaltungen bereits in dem automatischen Fortbildungskonto erfasst sind. In diesen Fällen bitten wir alle Kammermitglieder in Ihrem eigenen Interesse, mit der Funktion „Punkte melden“ die Veranstaltung mit der entsprechenden Punktzahl selbst zu erfassen. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen, die nicht im Bereich einer Ärztekammer in Deutschland wahrgenommen wurden, also z.B. Kongresse im Ausland, und daher nicht Eingang in das System gefunden haben können.
Wegen der Vielzahl der nachzutragenden Fortbildungen können die Einträge nicht seitens der Kammerverwaltung kontrolliert werden. Wir werden uns daher auf Stichproben beschränken und behalten uns vor, im Einzelfall die Teilnehmerbescheinigungen für die besuchten Veranstaltungen anzufordern.
Fortbildungszertifikat
Ein Fortbildungszertifikat wird von der Bezirksärztekammer Rheinhessen automatisch erstellt, sobald sich 250 Fortbildungspunkte im Fortbildungskonto befinden und diese Punkte nicht älter als fünf Jahre sind. Das Zertifikat wird anschließend per Post zugeschickt, ein Antrag ist hierzu nicht zu stellen. Evtl. fehlende Fortbildungspunkte tragen Sie bitte eigenständig in Ihrem Mitgliederbereich nach, damit wir diese in Ihr Fortbildungskonto übernehmen können.
Zum Mitgliederberiech kommen Sie hier.