Weitere Beschwerdestellen

1. Behandlungsfehler

Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, bietet die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (Link)eine Überprüfung an, in deren Rahmen der Sachverhalt auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten und der Krankenunterlagen beurteilt wird.

 

2. Abrechnungsfehler

Wenn Sie eine privatärztliche Rechnung überprüfen lassen wollen, so können Sie sich an den Honorarausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (Link) wenden.

 

3. Verstoß gegen vertragsarztrechtliche Pflichten

Bei Fragen im vertragsärztlichen („Kassenarzt“) Bereich, also beispielsweise die Frage nach der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels wenden Sie sich bitte an die Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (Link). Auch bei Beschwerden über die Terminvergabe wenden Sie sich bitte an die KV.

 

4. Organisations- und Pflegefehler im Krankenhaus

Liegt eine Beschwerde hinsichtlich der Behandlung im Krankenhaus vor, so ist die Bezirksärztekammer hinsichtlich des pflegerischen Teils oder wegen eines Organisationsfehlers im Krankenhaus nicht zuständig. Diese Fälle prüft die Krankenhausleitung, die Beschwerdestelle des Krankenhauses oder das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

 

5. Ombudsstelle für ärztlichen Missbrauch

Eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten, die Grenzverletzungen oder sogar Missbrauch während ärztlicher Behandlungen erlebt haben, bietet die Ombudsstelle für ärztlichen Missbrauch bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (Link)