MFA Tarifverträge
An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.
Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtsprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.
Für alle Fragen zum Gehalts- und Manteltarifvertrag, gerade im Zusammenhang mit der Neuregelung der Sonderzahlung, aber auch zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung melden Sie sich bitte bei der Bundesärztekammer.
Dort erhalten Sie kompetente Auskünfte zu Ihren entsprechenden Fragen!