Berufsrechtliche Beschwerde
Wo kann ich mich über meinen Behandler beschweren?
Falls aus Ihrer Sicht ein Grund zu einer Beschwerde über eine Ärztin oder einen Arzt besteht, können Sie sich direkt an die Bezirksärztekammer Rheinhessen wenden. Es wird sorgfältig geprüft, ob sich die Ärztin oder der Arzt in Ihrem Fall korrekt verhalten oder möglicherweise die Berufspflichten verletzt hat.
Bei vermuteten Behandlungsfehlern, möglichem Missbrauch, Problemen bei der Terminvergabe etc. sind ggf. andere Beschwerdestellen zuständig, die Sie hier nachlesen können.
Sollten Sie sich diesbezüglich unsicher sein, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Wie läuft das berufsrechtliche Verfahren ab?
Reichen Sie uns die Beschwerde bitte schriftlich per Mail ein und beschreiben Sie möglichst konkret Ihre Erlebnisse. Fügen Sie zudem bitte eine Schweigepflichtentbindungserklärung bei, die Sie hier herunterladen können.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Danach wird geprüft, ob ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich ein Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten ergeben kann. Sofern weitere Ermittlungen erforderlich sind, holt die Bezirksärztekammer weitere Stellungnahmen ein.
Stellt sich ein Berufsrechtsverstoß heraus, wird geprüft, ob eine berufsrechtliche Maßnahme erforderlich ist. Liegt ein Nachweis über ein standeswidriges Fehlverhalten vor, wird die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gemäß dem Heilberufsgesetz tätig.
Grundsätzlich erhalten Sie nach einer angemessenen Zeit eine Stellungnahme zu Ihrer Eingabe, in der Ihre als auch die Ansicht des Arztes zu dem Vorgang bewertet wird.
Sollte es zu einer berufsrechtlichen Ahndung gegen den Arzt kommen, werden Sie grundsätzlich nicht über den konkreten Ausgang informiert, da berufsrechtliche Verfahren nichtöffentlich sind.