Zertifizierung

Verfahren der Antragstellung und Einhaltung der Fristen

Anträge zur Zertifizierung einer ärztlichen Fortbildungsveranstaltung müssen spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter bei der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden; heißt es in den ergänzenden Empfehlungen zur Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland Pfalz, Abschnitt II, 13.3. 

Zur Online-Zertifizierung
Mitglieder melden Ihre Veranstaltungen bitte über den Mitgliederbereich an.

Veranstaltungskalender aller Fortbildungsveranstaltungen in Rheinland-Pfalz

Kurzbeschreibung zur Zertifizierung von Veranstaltungen finden Sie hier

Anlage eines Veranstalterkontos

Bitte legen Sie sich zunächst, falls noch nicht vorhanden, ein Veranstalterkonto an. Dieses Konto gilt für alle rheinland-pfälzischen Bezirksärztekammern und für die Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz.

Ihr Passwort wird Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.

In Ihrem Veranstalterkonto haben Sie, nach erfolgreicher Anmeldung, unter anderem die Möglichkeit, Punkte für Ihre Fortbildungsveranstaltung zu beantragen und, nach erfolgter Zertifizierung (Bestätigungs-E-Mail), die Teilnahmebescheinigungen sowie die Teilnehmerliste direkt auszudrucken.

Hinweise zum Sponsoring von Veranstaltungen

Fortbildungsinhalte müssen unabhängig von (...) ideologischen und kommerziellen Interessen sein.

Ein Sponsor darf weder direkt noch indirekt (z. B. über den Veranstalter oder wissenschaftlichen Leiter) die fachliche Programmgestaltung, die Referentenauswahl oder die Fortbildungsinhalte beeinflussen.

Mitarbeiter des Sponsors dürfen grundsätzlich nicht als Referenten, Kursleiter oder Autoren bei einer Fortbildungsmaßnahme mitwirken.

 

Hinweis

Wir bitten die Fortbildungspunkte der Teilnehmer Ihrer Fortbildungsveranstaltungen künftig direkt an den 
EIV (Elektronischer Informationsverteiler) zu melden, ansonsten können Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung §1b)5. anfallen.


Eine Anleitung wie Sie die Punkte melden erhalten Sie hier.