Wir alle kennen schwierige Entscheidungssituationen bei Schwerkranken, insbesondere auch bei älteren und hochaltrigen Patienten, bei denen absehbar das Leben zu Ende geht. Hierbei sind alle involvierten Akteure dankbar für eine brauchbare Patientenverfügung, sobald eine Entscheidungskompetenz der Schwerkranken nicht mehr gegeben ist, oder auch für verfügbare Bevollmächtigte, welche sich gemeinsam mit den Behandlern bemühen, den mutmaßlichen Patientenwillen zu eruieren. Wann aber ist eine Patientenverfügung heutzutage als Entscheidungshilfe verwertbar?
Bitte überprüfen Sie immer die aktuell geltenden Details!
Informationen dazu finden Sie unter:
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Der elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA 2.0), kann absofort im Mitgliederbereich beantragt werden.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, das vorgesehene Verbot der Ex-Post-Triage zu streichen. Das Verbot ist im Gesetzentwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen. Eine Ex-Post-Triage soll im Extremfall möglich sein können, so die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte in einer Resolution.
[mehr...]Die ersten Vorboten für die kommende Erkältungszeit sind da. Die Aktivitäten der akuten Atemwegserkrankungen sind angestiegen und liegen aktuell deutlich über den Werten der Vorsaison.
[mehr...]Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz unterstützt vollumfänglich die Forderungen der ambulanten Vertragsärzteschaft und die Maßnahmen gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung.
[mehr...]„Augen verschließen und Wegducken hilft nicht mehr weiter: Die demografische Entwicklung schlägt bei den Ärztinnen und Ärzten genauso zu Buche wie in der Gesamtbevölkerung.“
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