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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Um Anwendungen wie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte, den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Antragsverfahren

Bitte loggen Sie sich über den Mitgliederzugang der Bezirksärztekammer Rheinhessen ein. --> Anmeldung für Mitglieder

Sollten Sie noch keine persönlichen Zugangsdaten haben, können Sie diese dort direkt unter Eingabe Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse anfordern.

Im Hauptmenü gelangen Sie über den Menüpunkt "(elektr.) Arztausweis" auf ein Onlineformular. Dort wird auch das weitere Procedere erläutert.

Informationen zum eArztausweis
Hier klicken für das --> Erklärungsvideo zur Beantragung des EHBA*
* Quelle: Youtube / Gematik

Sie können den neuen eHBA über unsere Homepage im Mitgliederbereich beantragen.

Weitere Informationen zum eHBA finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Button "Infos eHBA". Die Beantragung nehmen Sie bitte über den Button "Antrag eHBA" vor.

Ihr für den LOGIN-Bereich benötigtes persönliches Passwort können Sie unter "Anmeldung Mitglieder" über die Funktion "Sie wissen Ihre persönlichen Zugangsdaten nicht" unter Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer sowie der bei uns hinterlegten dienstlichen bzw. privaten E-Mail-Adresse anfordern.

Ihre Ansprechpartner


Manuela Noll
Manuela Noll
Tel.: 06131 - 38 69 - 40
E-Mail

Denise Kullmann
Denise Kullmann
Tel.: 06131 - 38 69 - 41
E-Mail




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