(Certificate of good standing)
Für Tätigkeiten z.B. im Ausland kann es erforderlich sein, dass der Arzt eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorweisen muss. Zuständige Stelle für die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standig) für die Tätigkeit im Ausland ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz:
https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/approbationen-fuer-akademische-heilberufe
Für die Ausstellung dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt das Landesamt unter Punkt 3 des Antrages die Information der Bezirksärztekammer Rheinhessen, ob berufsrechtliche Bedenken bestehen.
Eine diesbezügliche Bescheinigung der Bezirksärztekammer (in der Regel beträgt hier die Bearbeitungsdauer ca. 5 bis 10 Tage) zur Vorlage beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, können Sie formlos unter
meldewesen@aerztekammer-mainz.de beantragen. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit 50,00 € in Rechnung gestellt.