/ Home / Med. Fachangestellte / Zwischenprüfung 

 

 

Hinweise zur Zwischenprüfung
Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung findet einmal jährlich im Zeitraum Februar bis März statt..

Die Prüfung umfasst folgende Gebiete:
  • Arbeits- und Praxishygiene
  • Schutz vor Infektionskrankheiten
  • Verwaltungsarbeiten
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten

Anmeldung:
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen fordert die/den ausbildende/n Ärztin/Arzt rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden auf. Die Anmeldung hat schriftlich nach den von der Bezirksärztekammer Rheinhessen bestimmten Fristen und Formularen zu erfolgen.

Inhalte und Dauer der Zwischenprüfung

Prüfungsbescheinigung:
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Hiervon erhält der Ausbilder, sowie der Auszubildende eine Ausfertigung.
Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Nichtteilnahme:
Bei Nichtteilnahme ist die Wiederholung erst am nächsten offiziellen Prüfungstermin möglich.

Ihr Ansprechpartner


Carina Berg
Carina Berg
Tel.: 06131 - 38 69 - 20
E-Mail




Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
Impressum | Datenschutz