Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung findet einmal jährlich im Zeitraum Februar bis März statt..
Die Prüfung umfasst folgende Gebiete:
- Arbeits- und Praxishygiene
- Schutz vor Infektionskrankheiten
- Verwaltungsarbeiten
- Datenschutz und Datensicherheit
- Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten
Anmeldung:
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen fordert die/den ausbildende/n Ärztin/Arzt rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden auf. Die Anmeldung hat schriftlich nach den von der Bezirksärztekammer Rheinhessen bestimmten Fristen und Formularen zu erfolgen.
Inhalte und Dauer der Zwischenprüfung
Prüfungsbescheinigung:
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Hiervon erhält der Ausbilder, sowie der Auszubildende eine Ausfertigung.
Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Nichtteilnahme:
Bei Nichtteilnahme ist die Wiederholung erst am nächsten offiziellen Prüfungstermin möglich.