Das Stipendium ist ein Förderprogramm der Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und zuständigen Stellen.
Wer kann gefördert werden?
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO)
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
oder
Platz 1 – 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein.
Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahren später erfolgen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement.
Hierfür gibt es bis zu 8700 EUR Fördersumme in maximal 3 Jahren - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer beantragt werden.
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist. Die Bezirksärztekammer Rheinhessen ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wer informiert?
Bezirksärztekammer Rheinhessen
Abt. Ausbildung Med. Fachangestellte/r
Mittlere Bleiche 40
55116 Mainz
Kontakt:
Tel. 06131 / 3869 - 20
Fax 06131 / 3869 - 8620
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei uns
oder
auf den Internetseiten der SBB
www.weiterbildungsstipendium.de