Das Berichtsheft wird zusammen mit den Vertragsunterlagen von der Bezirksärztekammer Rheinhessen versandt.
Während der gesamten Ausbildungszeit muss von der/dem Auszubildenden ein Ausbildungsnachweis geführt werden; dabei sind die Themenbereiche entsprechend des Ausbildungsrahmenplanes vorgegeben. Nur wenn alle Themenbereiche behandelt wurden, ist der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt.
Der Ausbilder seinerseits ist verpflichtet, den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Dieser Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss zusammen mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung bei der BezÄK termingerecht eingereicht werden.
Ausbildungsnachweis
Arbeitshilfe mit Erläuterungen zur Berichtsheftführung
Wichtig:
Laut § 8 Abs. (1) der Abschlussprüfungsordnung ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!