Aktuell seit 29.11.2023:
Die Prüfungstermine enden 2023 am 15. Dezember. Bis dahin sind alle Termine vergeben. Ein Umzugstermin der Kammer in ein anderes Gebäude steht noch nicht konkret fest und wird eventuell im Februar erfolgen. Daher können bei jetzt schon vergebenen Terminen unerwartete Änderungen erforderlich werden. Wir werden dann versuchen, einen zeitnahen Ersatztermin zu finden.
Die Wartezeit auf einen Prüfungstermin beträgt daher zur Zeit ca. 3 Monate, gerechnet ab Eingang der Prüfungsgebühr.
Neue Informationen werden Sie immer hier lesen können.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Informationen auf dieser Webseite, zwingend aber einige Tage vor einem Ihnen zugeteilten Prüfungstermin.
Neu ab 27.07.2023:
Bei kurzfristigen Absagen eines Prüfungstermins, unabhängig vom Grund, verfällt die Prüfungsgebühr komplett.
Neu ab 11.04.2023:
Unsere Prüfungen finden ab dem 11.04.2023 in einem anderen Gebäude statt. Die neue Adresse lautet: Frauenlobplatz 2, 55118 Mainz. Das andere Gebäude ist nur 150 Meter von der alten Adresse entfernt.
Für die Prüfungen in unseren Räumen gelten ab dann keine Einschränkungen mehr. Es ist kein offizieller Schnelltest mehr erforderlich.
Frühere Informationen:
Für Erst-Anmeldungen und auch bei allen Wiederanmeldungen nach nicht bestandener Prüfung muss immer erneut das hier verfügbare jeweils aktuelle Anmeldeformular (siehe unten) heruntergeladen und verwendet werden.
Antragsteller, die sich im Ausland aufhalten, können zur Beantragung eines Visums jetzt einen Prüfungstermin erhalten, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr bezahlt ist. Der Termin wird dann mindestens 8 Wochen nach dem Versandtag der Einladung liegen.
Wir können aber Termine immer nur für den jeweilig vorhandenen Planungszeitraum (Quartal) vergeben.
Termine für das jeweils folgende Quartal sind meistens ab Mitte bis Ende des zweiten Monats in jedem Quartal (Februar, Mai, August und Oktober) verfügbar.
Das bedeutet, dass wir ins Ausland erst ab ca. Mitte eines der vorgenannten Monate Termine für das folgende Quartal mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vergeben können.
Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.
Wir weisen eindringlich auf Folgendes hin:
Immer, wenn Sie schon eine Einladung für einen Prüfungstag erhalten haben und an diesem Tag nicht zur Prüfung antreten wollen (egal aus welchem Grund) gilt die Kostenregelung für Terminabsagen oder Terminverschiebungen.
D.h. es geht zumindest die Hälfte der Prüfungsgebühr verloren.
Das Tauschen von Prüfungsterminen zwischen untereinander bekannten Antragstellern ist nicht möglich.
Allgemeine Informationen:
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen führt die ärztlichen Fachsprachenprüfungen im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Koblenz durch.
Um den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, gelten seit Dezember 2019 für bestimmte Antragsteller Vorteile bei der Zuteilung der Prüfungstermine:
Seit dem 18. Mai 2020 werden Anmeldungen nur noch von Antragstellern angenommen, die eine qualifizierte Eingangsbestätigung des LSJV erhalten haben. Außerdem ist für Anmeldungen nach dem 01. Juli 2022 die Vorlage eines deutschen Sprachzertifikates, mindestens Niveau B2, obligatorisch. Für Antragsteller, die sich im Ausland aufhalten gelten die aktuellen oben genannten Regelungen, die ggf. angepasst werden können.
Antragsteller, die sich mit einer deutschen Adresse angemeldet haben und Deutschland (vorübergehend oder dauerhaft) verlassen, müssen dies umgehend vor Abreise mitteilen und müssen von sich aus die Bezirksärztekammer informieren, sobald sie sich (wieder) in Deutschland befinden und eine Wohnadresse in Deutschland haben. Kosten, die sich aus einer nicht erfolgten Mitteilung ergeben (z. B. Einladung für einen Termin, der nicht wahrgenommen werden kann) gehen zu Lasten der Antragsteller.
Es gilt, dass die Prüfungsgebühr erst nach Aufforderung an uns zu überweisen ist. Bitte schicken Sie keinen Nachweis der vorgenommenen Überweisung, ohne dass Sie dazu per E-Mail aufgefordert wurden. Der interne Verbuchungsvorgang des Geldeingangs kann bis zu 2 Wochen dauern. Fragen Sie daher frühestens nach dieser Zeit nach, falls Sie noch keine Einladung zur Prüfung erhalten haben.
Prüfungstermine können nicht per Telefon beantragt werden. Es ist immer eine schriftliche Anmeldung (E-Mail mit beigefügtem Anmeldeformular) erforderlich.
Bitte geben Sie in der E-Mail einen aus Ihrer Sicht frühest möglichen Prüfungstermin an. (Sie müssen sonst bei Absage einer schnellen Einladung nach Überweisung der Prüfungsgebühr mit zusätzlichen Kosten rechnen.)
Konkrete Termine können Sie sich nicht aussuchen.
Wir werden dann in der Regel Termine im Zeitrahmen von bis zu 8 Wochen ab diesem Datum vergeben. (Ausnahmen finden Sie unter aktuellen Informationen oben auf der Seite.)
Verbindliche Auskünfte werden nur auf E-Mail-Anfrage erteilt, niemals telefonisch.
Hier finden Sie weitere und ausführliche Informationen zur ärztlichen Fachsprachenprüfung (FSP) zum Herunterladen:
Informationen 2023
Anmeldeformular 2023
Ablaufinformation 2023 (14.12.2022)
Anamnesebogen 2020
Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung via E-Mail kontaktieren unter:
deutschpruefung@aerztekammer-mainz.de