Information am 28.11.2024:
Zur Zeit sind keine Termine für das Jahr 2024 verfügbar. Dann (Stand heute) erst wieder ab 03. Februar 2025.
Die Differenz zwischen dem Terminwunsch oder dem empfohlenen Termin und dem Prüfungstermin, ist daher zur Zeit manchmal größer, als bisher.
Bei allen Wiederanmeldungen nach nicht bestandener Prüfung muss immer erneut das hier verfügbare jeweils aktuelle Anmeldeformular (siehe unten) heruntergeladen und verwendet werden.
Neue Informationen werden Sie immer hier lesen können.
Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über die aktuell geltenden Informationen auf dieser Webseite, zwingend aber einige Tage vor einem Ihnen zugeteilten Prüfungstermin.
Information am 23.03.2024:
Es gibt überarbeitete Formulare (s. unten)
Die Kammer ist mittlerweile umgezogen in die neuen Räume. Die neue Adresse für die Prüfungen ist nun: Bauhofstr. 5a, 55116 Mainz.
Information am 27.07.2023:
Bei kurzfristigen Absagen eines Prüfungstermins, unabhängig vom Grund, verfällt die Prüfungsgebühr komplett.
Frühere Informationen:
Einladungen zur Prüfung werden mindestens 2 Wochen, häufig mehrere Wochen vor Termin verschickt.
In Ausnahmefällen (und nach vorheriger Anfrage und Zustimmung) kann auch einmal eine kurzfristigere Einladung erfolgen.
Antragsteller können sich keinen Prüfungstag aussuchen, sie können nur den Tag angeben, ab dem sie frühestens einen Prüfungstermin haben möchten.
Einen Zeitraum (von / bis) können wir nicht berücksichtigen.
Das bedeutet, dass sie einen Prüfungstermin zugeteilt bekommen, der nicht vor dem Tag liegt, den sie angegeben haben, aber durchaus deutlich später sein kann.
Antragsteller, die sich im Ausland aufhalten, können zur Beantragung eines Visums jetzt einen Prüfungstermin erhalten, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr bezahlt ist. Der Termin wird dann mindestens 8 Wochen nach dem Versandtag der Einladung liegen.
Wir können aber Termine immer nur für den jeweilig vorhandenen Planungszeitraum (Quartal) vergeben.
Termine für das jeweils folgende Quartal sind meistens ab Mitte bis Ende des zweiten Monats in jedem Quartal (Februar, Mai, August und Oktober) verfügbar.
Das bedeutet, dass wir ins Ausland erst ab ca. Mitte eines der vorgenannten Monate Termine für das folgende Quartal mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vergeben können.
Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.
Wir weisen eindringlich auf Folgendes hin:
Immer, wenn Sie schon eine Einladung für einen Prüfungstag erhalten haben und an diesem Tag nicht zur Prüfung antreten wollen (egal aus welchem Grund) gilt die Kostenregelung für Terminabsagen oder Terminverschiebungen.
D.h. es geht zumindest die Hälfte der Prüfungsgebühr verloren.
Das Tauschen von Prüfungsterminen zwischen untereinander bekannten Antragstellern ist nicht möglich.
Allgemeine Informationen:
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen führt die ärztlichen Fachsprachenprüfungen im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Koblenz durch.
Um den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, gelten seit Dezember 2019 für bestimmte Antragsteller Vorteile bei der Zuteilung der Prüfungstermine:
Seit dem 18. Mai 2020 werden Anmeldungen nur noch von Antragstellern angenommen, die eine qualifizierte Eingangsbestätigung des LSJV erhalten haben. Außerdem ist für Anmeldungen nach dem 01. Juli 2022 die Vorlage eines deutschen Sprachzertifikates, mindestens Niveau B2, obligatorisch. Für Antragsteller, die sich im Ausland aufhalten gelten die aktuellen oben genannten Regelungen, die ggf. angepasst werden können.
Antragsteller, die sich mit einer deutschen Adresse angemeldet haben und Deutschland (vorübergehend oder dauerhaft) verlassen, müssen dies umgehend vor Abreise mitteilen und müssen von sich aus die Bezirksärztekammer informieren, sobald sie sich (wieder) in Deutschland befinden und eine Wohnadresse in Deutschland haben. Kosten, die sich aus einer nicht erfolgten Mitteilung ergeben (z. B. Einladung für einen Termin, der nicht wahrgenommen werden kann) gehen zu Lasten der Antragsteller.
Es gilt, dass die Prüfungsgebühr (425 EUR) erst nach Aufforderung an uns zu überweisen ist. Bitte schicken Sie keinen Nachweis der vorgenommenen Überweisung, ohne dass Sie dazu per E-Mail aufgefordert wurden. Der interne Verbuchungsvorgang des Geldeingangs kann bis zu 2 Wochen dauern. Fragen Sie daher frühestens nach dieser Zeit nach, falls Sie noch keine Einladung zur Prüfung erhalten haben.
Prüfungstermine können nicht per Telefon beantragt werden. Es ist immer eine schriftliche Anmeldung (E-Mail mit beigefügtem Anmeldeformular) erforderlich.
Bitte geben Sie in der E-Mail einen aus Ihrer Sicht frühest möglichen Prüfungstermin an. (Sie müssen sonst bei Absage einer schnellen Einladung nach Überweisung der Prüfungsgebühr mit zusätzlichen Kosten rechnen.)
Konkrete Termine können Sie sich nicht aussuchen.
Wir werden dann in der Regel Termine im Zeitrahmen von bis zu 8 Wochen ab diesem Datum vergeben. (Ausnahmen finden Sie unter aktuellen Informationen oben auf der Seite.)
Verbindliche Auskünfte werden nur auf E-Mail-Anfrage erteilt, niemals telefonisch.
Hier finden Sie weitere und ausführliche Informationen zur ärztlichen Fachsprachenprüfung (FSP) zum Herunterladen:
Informationen
Anmeldeformular aktuell
Ablaufinformation 2024 (13.12.2023)
Anamnesebogen 2024
Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung via E-Mail kontaktieren unter:
deutschpruefung@aerztekammer-mainz.de