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Grippeschutzimpfung bietet Schutz vor Influenza: Land ist auf die Grippesaison vorbereitet

Auch in diesem Herbst ruft die Landesregierung gemeinsam mit der Landesärztekammer dazu auf, sich rechtzeitig gegen Influenza impfen zu lassen. Die ersten Vorboten für die kommende Erkältungszeit sind da und die Aktivitäten der akuten Atemwegserkrankungen sind angestiegen.


Das Influenzavirus ist hoch ansteckend und kann bei vulnerablen Gruppen zu schweren Verläufen führen. Die Grippeschutzimpfung bietet einen wirksamen Schutz gegen verschiedene Grippetypen und wird jährlich an die vorherrschenden Virustypen angepasst. Auch in der Impfsaison 2023/2024 wird mit einem
Vierfach-Impfstoff, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen, Influenza-A/B Stämmen zusammensetzt, geimpft. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.


„In der kalten Jahreszeit kommt es wieder verstärkt zu Infektionen mit dem Influenza-Virus. Indem man sich impfen lässt, schützt man nicht nur sich selbst, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung der Grippe in der Bevölkerung zu verringern. Die Grippe-Impfung ist besonders für Risikopatienten essenziell, um schwere Verläufe zu verhindern und auch um unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Nutzen Sie das breite Impfangebot bei Ihren Ärztinnen und Ärzten vor Ort“, appelliert Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit.


„Die Gefahren einer Influenza-Infektion werden leider nach wie vor unterschätzt“, sagt San.-Rat Dr. Michael Fink, Vizepräsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. „Eine besonders gefährliche Folge von Grippeerkrankungen ist der Herzinfarkt. Grippeviren können Herz und Gefäße direkt angreifen. Auch Schlaganfälle, Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelentzündungen und eine bleibende Herzschwäche können durch die Influenza verursacht werden. Die Impfung ist daher für jede Bürgerin und jeden Bürger wichtig. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin und retten Leben.“


Hintergrund:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  •  für alle Personen ab 60 Jahre
  •  für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  •  für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  •  für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  •  Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  •  Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
  •  Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  •  Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Zusätzlich sollte neben der Grippeschutzimpfung auch an eine erneute Impfung gegen Covid-19 gedacht werden. Nach der Grundimmunisierung wird die Auffrischung der Corona-Schutzimpfung von der STIKO ebenfalls einmal jährlich, im Herbst – nach einem Abstand von mindestens zwölf Monaten – für bestimmte Personengruppen empfohlen. Dazu gehören Menschen über 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen oder Immunschwäche. Es ist möglich, sich gleichzeitig gegen Grippe und Covid-19 impfen zu lassen.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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