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Es gibt keinen Grund, Cannabis zu legalisieren

Die rheinland-pfälzische Ärzteschaft heißt die Pläne der Bundesregierung eines sogenannten Zwei-Säulen-Modells für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland auf keinen Fall gut.


„Der Plan, die Cannabis-Abgabe in Modellregionen zu testen, erweckt zudem den Anschein, die Legalisierung unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit einzuführen“, kritisiert Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.


„Wir sind geradezu bestürzt, dass ein Bundesgesundheitsminister die Legalisierung einer Substanz aufgrund einer Koalitionsvereinbarung ausarbeiten muss, von der wir wissen, dass sie hirnorganische Veränderungen hervorruft, zu Verhaltensauffälligkeiten bei Jugendlichen führt sowie Abhängigkeiten und psychische Veränderungen auslösen kann“, so der Ärztekammer-Präsident. Diese bekannten Probleme werden aber in der politischen Diskussion ausgeklammert, verharmlost oder gegen ordnungspolitische Argumente wie zum Beispiel Entkriminalisierung der Konsumenten aufgewogen. Matheis: „Welchen Grund gibt es eigentlich, neben den beiden legalen Drogen Tabak und Alkohol eine dritte einzuführen?“


Zugleich fehle ein Lösungsansatz, wie die Weitergabe an Jugendliche unter 18 Jahren verhindert werden soll, kritisiert Matheis. Denn die Erfahrungen mit Alkohol zeigen, dass es für Jugendliche kein Problem ist, an legalisierte Drogen zu kommen.
Auch weisen Suchtmediziner zurecht darauf hin, dass Psychosen nicht das einzige Gesundheitsproblem sind: Auch die Wahrscheinlichkeit an einer Depression, Angststörung oder bipolaren Störung zu erkranken, ist bei regelmäßigem Cannabis-Konsum im Jugendalter höher.


Mit einer Legalisierung sinkt zudem das Risikobewusstsein, weil der Begriff der Legalisierung fälschlicherweise als Signal für eine geringere Gefährlichkeit der Droge ankommt, warnt der Ärztekammer-Präsident.


„Die Cannabis-Pläne der Bundesregierung werden die Rauschgiftkriminalität boostern, nicht blocken“, so Matheis. Ziel einer verantwortungsvollen Gesundheitsvorsorge muss es jedoch vielmehr sein, die Verbreitung suchtauslösender Substanzen einzuschränken. Auch sollte es noch mehr Aufklärungsangebote über die Gefahren von Drogenkonsum geben.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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