auszufüllen.
Abrechnungsstelle für die ärztlichen Untersuchungen ist die Bezirksärztekammer, in deren Bezirk der Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben worden ist, unabhängig davon, in welchem Kammerbereich der untersuchende Arzt seine Praxis hat.
Dem Berechtigungsschein sind keine Untersuchungs- und Erhebungsbögen beizulegen. Diese Formulare bleiben beim untersuchenden Arzt.
Bei den Ergänzungsuntersuchungen sind zusätzlich zu oben genannten Angaben die Abrechnungsziffern nach der GOÄ aufzuführen, die mit dem einfachem Faktor erstattet werden.
Fall Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte per E-mail oder telefonisch mit uns in Verbindung.