§ 1 Ziel und Struktur der Weiterbildung
- Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte
ärztliche Tätigkeiten nach Abschluß der
Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger
Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter
Ärztinnen oder Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich
mit einer Prüfung abgeschlossen. Ziel der Weiterbildung
ist auch die Sicherung der Qualität ärztlicher
Berufsausübung. Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte
sind Mindestzeiten und Mindestinhalte.
- Die Weiterbildung erfolgt nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung
zur Qualifizierung in
- Gebieten
- bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
in Gebieten (Fachkunde)
- fakultativer Weiterbildung in Gebieten
- Schwerpunkten
- Bereichen
- Durch den erfolgreichen Abschluß der Weiterbildung
in
-Gebieten (Abs. 2 Nr. 1)
-Schwerpunkten (Abs. 2 Nr.4)
-Bereichen (Abs. 2 Nr. 5)
werden eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
oder besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen,
welche zur Ankündigung einer speziellen ärztlichen
Tätigkeit durch Führen einer
-Facharztbezeichnung zur Facharztbezeichnung zusätzlichen
Schwerpunktbezeichnung
- Zusatzbezeichnung
nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung berechtigen.
- Durch den erfolgreichen Abschluß der fakultativen
Weiterbildung im Gebiet oder der Weiterbildung in bestimmten
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Gebiet (Erwerb
von Fachkunde) werden spezielle Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten oder eingehende Kenntnisse und Erfahrungen
und Fertigkeiten nachgewiesen, über die Ärztinnen
und Ärzte eine Bescheinigung erhalten, welche nicht
zur Ankündigung einer speziellen ärztlichen Tätigkeit
durch Führen einer Bezeichnung berechtigt.