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WB Antragstest
Antrag zum Download als PDF


Antrag auf Anerkennung und Zulassung zum Fachgespräch
im Bereich Akupunktur
gem. WbO 2006
zum Facharzt/zur Fachärztin:
im Schwerpunkt:
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Privatanschrift
Dienstanschrift
Staatsangehörigkeit
Berufserlaubnis am:
Ort
Approbation am:
Ort
Promotion am: Ort
Folgende Anerkennung(en) wurde(n) mir bisher durch eine Ärztekammer erteilt
(bitte Angabe mit Erteilungsdatum):
Telefon Klinik: Telefon Privat: Telefax:
E-Mail:
Hiermit erkläre ich, dass
  • ich z.Zt. bei keiner anderen Ärztekammer im Bundesgebiet einen Antrag auf Anerkennung gestellt habe,
  • in keinem Fall ein Antrag von mir auf Anerkennung, wegen Nichtbestehens der Prüfung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen, abgewiesen worden ist oder noch ein Berufungsverfahren hinsichtlich einer Anerkennung läuft:
    falls doch, nähere Angaben als Anlage beifügen
  • Ich bestätige, dass die in meinen Zeugnissen aufgeführten Weiterbildungszeiten nicht durch Krankheit oder sonstige Umstände (ausgenommen der tarifliche Jahresurlaub) unterbrochen waren.
  • Meine Weiterbildung wurde unterbrochen:

    von:    bis:

    durch:

Datum: Unterschrift: __________________________________
 

Spezieller Teil zur Beantragung der Zusatzbezeichnung Akupunktur
Erwerb der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte

Definition

Die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutischen Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Annerkennung als Facharzt für
wurde erteilt am: Erteilende Ärztekammer:
Teilnahme an einem anerkannten Kurs von 120 Stunden mit praktischen Übungen in Akupunktur
von: bis: wo:
von: bis: wo:
von: bis: wo:
von: bis: wo:
Anschließend unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten

1) 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen
von: bis: wo:
von: bis: wo:
von: bis: wo:
   
2) 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen innerhalb von mindestens 24 Monaten
von: bis: wo:
von: bis: wo:
von: bis: wo:
von: bis: wo:
von: bis: wo:

 


Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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